Verbotene Praktiken
Etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Diese Systeme sind nach Art. 5 KI-VO untersagt, bereits seit dem 2. Februar 2025.
Risikostufen, Fristen und die fünf Themen meiner KI-Beratung.
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere zentrale Vorschriften der KI-Verordnung verbindlich, darunter die Transparenzpflichten und die Sanktionsvorschriften. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre KI-Systeme richtig einzuordnen, die daraus folgenden Pflichten zu erfüllen und Verstöße zu vermeiden, bevor daraus ein Haftungsrisiko wird.
Etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Diese Systeme sind nach Art. 5 KI-VO untersagt, bereits seit dem 2. Februar 2025.
Zum Beispiel KI in der Bewerberauswahl, bei Kreditentscheidungen oder in der Personalverwaltung. Umfangreiche Pflichten: Anhang III ab dem 2. Dezember 2027.
Chatbots, KI-Assistenten und künstlich erzeugte Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Diese Pflicht aus Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026.
Keine besonderen Pflichten aus der KI-VO. Die Anforderungen an KI-Kompetenz nach Art. 4 und das Datenschutzrecht gelten aber weiterhin.
Die Einordnung entscheidet über Ihre Pflichten, und sie ist selten auf den ersten Blick eindeutig. Häufig sind Unternehmen zugleich Betreiber mehrerer Systeme in unterschiedlichen Stufen.
Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 hat einen Teil der Fristen verschoben. Für die Praxis heißt das: Manches gilt bereits, anderes bleibt planbar.
Art. 5 KI-VO gilt, ebenso die Anforderungen an KI-Kompetenz nach Art. 4.
In KraftPflichten für Anbieter von GPAI-Modellen sind anwendbar.
In KraftDie Transparenzpflichten nach Art. 50 und die Sanktionsvorschriften greifen.
In KraftÜbergangsfrist für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Einsatz waren.
Frist läuftVerschoben durch die Digital-Omnibus-Verordnung. Vorher war der 2. August 2026 vorgesehen.
VerschobenKI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten.
VerschobenDass einzelne Fristen später greifen, verschafft Zeit für die Vorbereitung. Die Verbote, die Transparenzpflichten und das Datenschutzrecht gelten davon unabhängig bereits heute.
Wir sehen uns gemeinsam an, welche KI-Systeme bei Ihnen im Einsatz sind, in welche Risikostufe sie fallen und welche Pflichten daraus konkret folgen.
KI-Strategie, Recht, Datenschutz und Sicherheit lassen sich nicht getrennt betrachten. Jede Entscheidung wirkt auf die anderen. Scrollen Sie durch das Netz und sehen Sie, wie die Themen zusammenhängen.
Zuerst die Frage vor allen anderen: Wo bringt KI Ihrem Unternehmen wirklich etwas, und wo ist sie nur teuer? Wir bestimmen die Anwendungsfälle, die sich lohnen, und schließen die aus, die mehr Risiko als Nutzen bringen.
Jedes System wird einer Risikostufe der KI-Verordnung zugeordnet. Daraus ergibt sich, was Sie dokumentieren, kennzeichnen und überwachen müssen und was Sie unterlassen müssen.
Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, gilt die DSGVO zusätzlich. Wir klären Rechtsgrundlage, Zweckbindung und Betroffenenrechte und prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.
Von der Auswahl des Anbieters bis zur technischen Konfiguration: Wir richten die Systeme so ein, dass Daten dort bleiben, wo sie hingehören, und Protokollierung sowie Zugriffsrechte von Anfang an stimmen.
Die beste Konfiguration hilft nicht, wenn Beschäftigte vertrauliche Daten in ein beliebiges KI-Tool eingeben. Ich schule Ihr Team praxisnah und gebe klare Regeln an die Hand. Das erfüllt zugleich die Anforderungen an KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. In rund 30 Minuten klären wir, wo Ihr Unternehmen im Datenschutz, in der IT und beim Thema KI steht, was davon Pflicht ist und was warten kann. Sie erhalten eine Einschätzung, keinen Verkaufstermin.
Zero One IT
Württemberger Straße 16
76646 Bruchsal
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