Externer
Datenschutzbeauftragter.
Persönlich an Ihrer Seite.
Ich betreue Unternehmen in Bruchsal, Karlsruhe und der Region als externer Datenschutzbeauftragter. Gemeinsam bringen wir Struktur in Ihre Datenschutzaufgaben – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Beratung im Arbeitsalltag.
Justin Tölke · DEKRA-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz · IT-Hintergrund
Datenschutz muss im Alltag funktionieren.
Verträge, Datenflüsse, Zugriffsrechte und Fragen aus dem Team hängen zusammen. Deshalb betrachte ich Datenschutz und die eingesetzte IT gemeinsam. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der die Anforderungen verständlich einordnet und die nächsten Schritte mit Ihnen abstimmt.
Überblick und Dokumentation
Wir erfassen die Verarbeitung personenbezogener Daten, betrachten Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und prüfen, welche Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern benötigt werden. Technische und organisatorische Maßnahmen gehören ebenso dazu.
Beratung und Begleitung
Neue Software, eine Anfrage einer betroffenen Person oder ein möglicher Datenschutzvorfall: Ich unterstütze Sie dabei, den Sachverhalt einzuordnen und das weitere Vorgehen festzulegen. Die unternehmerische Verantwortung bleibt bei Ihrem Unternehmen.
Menschen und Technik
Verständliche Datenschutzschulungen helfen Ihrem Team beim Umgang mit Daten. Bei Microsoft 365, Berechtigungen und IT-Sicherheit verbinde ich die Datenschutzperspektive mit technischem Verständnis. Umfang und zusätzliche Leistungen vereinbaren wir passend zu Ihrem Bedarf.
Braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Die Beschäftigtenzahl ist ein Anhaltspunkt. Entscheidend sind auch die Art und der Umfang der Datenverarbeitung. Für private Unternehmen in Deutschland sind insbesondere § 38 BDSG und Art. 37 DSGVO relevant.
- In der Regel mindestens 20 Personen mit automatisierter Datenverarbeitung: Nach § 38 BDSG besteht eine Benennungspflicht, wenn so viele Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Maßgeblich ist diese Tätigkeit, nicht allein die Gesamtzahl der Mitarbeitenden.
- Besonders relevante Kerntätigkeiten: Art. 37 DSGVO nennt unter anderem umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung sowie die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
- Weitere Fälle unabhängig von der Personenanzahl: § 38 BDSG erfasst insbesondere Verarbeitungen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern, sowie bestimmte geschäftsmäßige Verarbeitungen für Übermittlung, Markt- oder Meinungsforschung.
- Auch ohne Benennungspflicht: Die übrigen Datenschutzpflichten gelten weiter. Eine externe Beratung kann daher auch für ein kleineres Unternehmen sinnvoll sein.
Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Falls. Die Benennung kann nach Art. 37 Abs. 6 DSGVO auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfolgen.
Rechtsgrundlagen: § 38 BDSG · Art. 37–39 DSGVO (EUR-Lex). Geprüft am 07.10.2026.
Vom ersten Gespräch zur laufenden Betreuung.
Bedarf klären
Im kostenlosen Erstgespräch sprechen wir über Ihr Unternehmen, die eingesetzten Systeme und Ihre aktuellen Fragen. Wir klären, ob Sie eine laufende DSB-Betreuung oder Unterstützung bei einzelnen Aufgaben benötigen.
Umfang vereinbaren
Wir stimmen Leistungen, Zusammenarbeit und Vergütung ab. Bei einer DSB-Betreuung gehört die formale Benennung zum vereinbarten Auftrag. Offene Punkte und Zuständigkeiten werden gemeinsam geklärt.
Aufgaben bearbeiten
Aus dem vorhandenen Stand leiten wir die nächsten Schritte ab: Unterlagen, Dienstleister, Schutzmaßnahmen und Fragen aus dem Team. So wird sichtbar, was vorhanden ist und wo Handlungsbedarf besteht.
Im Austausch bleiben
Datenschutz verändert sich mit Ihrem Unternehmen. Neue Abläufe, Systeme und Fragestellungen begleiten wir im Rahmen der vereinbarten Betreuung. Sie erreichen mich per E-Mail und Telefon.
Transparente Pakete. Passend zu Ihrem Bedarf.
Die veröffentlichten Datenschutzpakete geben Ihnen eine erste Orientierung. Welche Betreuung zu Ihnen passt, hängt neben der Unternehmensgröße auch von Ihren Verarbeitungsvorgängen und dem Beratungsbedarf ab.
| Paket | Preis | Einordnung |
|---|---|---|
| Basic | 290 €pro Monat | Bis 20 Mitarbeitende; DSB-Benennung, VVT, AV-Verträge, TOMs und laufende Beratung. |
| Premium | 590 €pro Monat | 20–35 Mitarbeitende; Basic-Leistungen plus unter anderem persönliche Termine, Schulungen, interne Audits und IT-Sicherheitsberatung. |
| Individual | Nach Angebot | Für größere oder komplexere Unternehmen mit individuell vereinbartem Umfang. |
Keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG. Für Basic und Premium bietet die Startseite bei jährlicher Vorauszahlung 10 % Rabatt. Individual wird gesondert kalkuliert. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot.
Justin Tölke.
Datenschutz mit IT-Verständnis.
Als Inhaber von Zero One IT und DEKRA-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz begleite ich kleine und mittlere Unternehmen. Mein IT-Hintergrund hilft dabei, Anforderungen auch in den eingesetzten Systemen und Prozessen zu betrachten.
Mein Standort ist die Württemberger Straße 16 in 76646 Bruchsal. Unternehmen in Karlsruhe und der Region können ihre Fragen im Erstgespräch direkt mit mir besprechen.

Fragen zum Datenschutz?
Als externer Datenschutzbeauftragter bin ich für Unternehmen und betroffene Personen direkt erreichbar.
E-Mail: datenschutz@zero-one-it.de
Telefon: +49 160 7852982
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr
Was Sie vorab wissen möchten.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Bei Zero One IT beginnt Basic bei 290 € pro Monat, Premium bei 590 € pro Monat. Für größere oder komplexere Unternehmen gibt es ein individuelles Angebot. Es wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Ist eine externe Benennung möglich?
Ja. Art. 37 Abs. 6 DSGVO erlaubt die Aufgabenerfüllung auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags. Welche Betreuung und Benennung zu Ihrem Unternehmen passen, klären wir anhand Ihrer Situation.
Übernimmt der Datenschutzbeauftragte die Verantwortung?
Die Verantwortung für die Datenverarbeitung bleibt beim Unternehmen. Der Datenschutzbeauftragte berät, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und ist Ansprechpartner in Datenschutzfragen. Er ersetzt keine Entscheidungen der Unternehmensleitung.
Kann ich auch einzelne Themen besprechen?
Ja. Im Erstgespräch klären wir, ob Sie eine laufende Betreuung oder Unterstützung zu bestimmten Datenschutz- und IT-Fragen benötigen. Für Schulungen und KI-Themen finden Sie weitere Informationen auf den jeweiligen Leistungsseiten.
Gehören Microsoft 365 und KI ebenfalls dazu?
Zero One IT bietet auch Beratung zu Microsoft 365, IT-Sicherheit und KI-Compliance. Welche Aufgaben im Datenschutzpaket enthalten sind und welche gesondert vereinbart werden, richtet sich nach Ihrem Angebot. Mehr dazu unter KI & AI Act.
Wo steht Ihr Datenschutz heute?
Schildern Sie mir kurz Ihr Unternehmen und Ihre wichtigste Frage. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Unterstützung sinnvoll ist.