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Datenschutz, IT und KI aus einer Hand.

Ich übernehme Ihren Datenschutz als externer Datenschutzbeauftragter, betreue Microsoft 365 und IT-Sicherheit und ordne Ihren KI-Einsatz rechtlich ein. Ein Ansprechpartner statt drei Dienstleister.

  • DEKRA-zertifiziert · Fachkraft für Datenschutz
  • Externer DSB nach Art. 37 DSGVO
  • Microsoft 365 · Entra ID · Intune · Defender
  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
zero-one-it.de
Ich decke ab Externer Datenschutzbeauftragter
DSGVO-Compliance & Dokumentation
Microsoft 365 & Entra ID
IT-Sicherheit
AI Act & KI-Compliance
KI-Beratung
Mitarbeiterschulungen
Websites & Managed Hosting
Ausgangslage

Meistens fehlt nicht
der gute Wille,
sondern die Struktur.

Die wenigsten Unternehmen rufen mich wegen eines akuten Schadens an. Sie rufen an, weil der Datenschutz irgendwann einmal aufgesetzt wurde, die IT über Jahre gewachsen ist und beim Thema KI niemand genau sagen kann, was erlaubt ist. Genau an diesen drei Punkten setze ich an.

„Unsere Datenschutz-Unterlagen wurden vor Jahren einmal erstellt. Ob sie noch stimmen, weiß bei uns niemand.“

Ergebnis

Eine Dokumentation, die laufend gepflegt wird und die Sie bei einer Anfrage der Aufsichtsbehörde vorlegen können, statt sie erst zusammenzusuchen.

„Unsere IT ist historisch gewachsen. Berechtigungen, Postfächer und Geräte hat seit Jahren niemand aufgeräumt.“

Ergebnis

Microsoft 365 sauber aufgesetzt, zentral verwaltet und nachvollziehbar berechtigt, technisch sinnvoll und mit dem Datenschutz abgestimmt.

„Unsere Mitarbeitenden nutzen längst KI-Werkzeuge. Geregelt hat das bisher niemand.“

Ergebnis

Klare Regeln, welches Werkzeug mit welchen Daten genutzt werden darf, samt Einordnung nach KI-Verordnung und Verzahnung mit dem Datenschutz.

Was ich für Sie
übernehme

Datenschutz ist mein Kerngeschäft: IT, Microsoft 365 und KI-Compliance kommen dort dazu, wo sie ohnehin zusammengehören. Sie bekommen einen Ansprechpartner, der beide Seiten beurteilen kann: die rechtliche Pflicht und die technische Umsetzung.

Gesetzeskonforme Bestellung nach Art. 37 DSGVO, mit laufender Beratung, gepflegter Dokumentation und einem festen Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Betroffene und Ihr Team. Das Thema liegt danach nicht mehr auf Ihrem Schreibtisch.

Praxis 2026

Datenschutzverstöße sind
kein theoretisches Risiko

Drei nachprüfbare Entscheidungen aus Deutschland aus dem Jahr 2026. Sie zeigen, woran es in der Praxis scheitert, und dass die Ursachen fast immer organisatorischer Natur sind, nicht technischer.

Das Landgericht Berlin I hat gegen die Deutsche Wohnen SE eine Geldbuße von 900.000 € festgesetzt. Das Unternehmen hatte personenbezogene Daten von Mietinteressenten und Mietern in einem Archivsystem gespeichert, das ein Löschen nicht mehr benötigter Daten nicht vorsah. Die Aufsichtsbehörde hatte 2019 zunächst rund 14,5 Mio. € verhängt; das Gericht bestätigte den Verstoß, setzte die Höhe aber deutlich herab.

Warum das für andere Unternehmen zählt: Ein Löschkonzept genügt nicht auf dem Papier. Die eingesetzten Systeme müssen Löschungen technisch auch ausführen können. Genau daran scheitert es in der Praxis am häufigsten.
Gericht
Landgericht Berlin I, 26. Große Strafkammer
Datum
9. Juni 2026
Aktenzeichen
526 OWi LG 1/20
Verstoß
Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Status
Nicht rechtskräftig, Rechtsbeschwerde möglich

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz bestehen kann, wenn eine vertrauliche Nachricht aus einem Bewerbungsverfahren versehentlich an eine unbeteiligte dritte Person gesendet wird. Der Kontrollverlust blieb hier nicht folgenlos: Der Empfänger las die Nachricht und sprach den Bewerber darauf an. Zur Höhe wurde das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Warum das für andere Unternehmen zählt: Es braucht keinen spektakulären Hackerangriff. Eine einzelne Fehlversendung im Alltag der Personalabteilung genügt, und Bewerberdaten sind besonders sensibel.
Gericht
Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Datum
23. Juni 2026
Aktenzeichen
VI ZR 97/22
Gegenstand
Art. 82 Abs. 1 DSGVO: immaterieller Schaden durch Kontrollverlust

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Berliner Verkehrsbetriebe verwarnt. Bei einem Vorfall waren Daten von rund 180.000 Kundinnen und Kunden betroffen. Das Unternehmen hatte weder überprüft, ob ein Dienstleister die Daten nach Vertragsende tatsächlich gelöscht hatte, noch die Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb der vorgeschriebenen 72 Stunden abgesetzt.

Warum das für andere Unternehmen zählt: Die Verantwortung endet nicht mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Wer Daten an Dienstleister gibt, muss deren Löschung aktiv kontrollieren und im Ernstfall die 72-Stunden-Frist einhalten können.
Behörde
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Datum
4. Mai 2026
Aktenzeichen
Nicht öffentlich veröffentlicht
Verstoß
Art. 5, Art. 28, Art. 32 und Art. 33 DSGVO

Alle Angaben stammen aus den amtlichen Veröffentlichungen der jeweiligen Gerichte und Aufsichtsbehörden; die Quellen sind oben verlinkt. Wo eine Behörde kein Aktenzeichen veröffentlicht hat, ist das ausdrücklich vermerkt. Diese Darstellung dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Risiken erkennen, bevor daraus ein Verfahren wird

In allen drei Fällen wären die Ursachen bei einer strukturierten Prüfung vorher aufgefallen. Genau dort setzt meine Arbeit an, im Datenschutz wie bei der KI-Nutzung.

Compliance prüfen lassen
Bußgeldrahmen

Was Verstöße
kosten können

Datenschutzrecht und KI-Verordnung sehen jeweils eigene Bußgeldrahmen vor, und sie gelten nebeneinander. Wer KI mit personenbezogenen Daten einsetzt, muss beide im Blick behalten.

DSGVO · Verordnung (EU) 2016/679

0Mio. €
oder, je nachdem, welcher Betrag höher ist
0 % des weltweiten Jahresumsatzes

Für Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung, die Rechtmäßigkeit, die Betroffenenrechte oder die Regeln zur Datenübermittlung in Drittländer.

Art. 83 Abs. 5 DSGVO
0Mio. €
oder
0 % des weltweiten Jahresumsatzes

Für Verstöße gegen technische und organisatorische Pflichten, etwa Datensicherheit, Verarbeitungsverzeichnis oder die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Art. 83 Abs. 4 DSGVO

KI-Verordnung · Verordnung (EU) 2024/1689

0Mio. €
oder, je nachdem, welcher Betrag höher ist
0 % des weltweiten Jahresumsatzes

Für den Einsatz verbotener KI-Praktiken nach Art. 5, die höchste Sanktionsstufe der Verordnung.

Art. 99 Abs. 3 KI-VO
0Mio. €
oder
0 % des weltweiten Jahresumsatzes

Für Verstöße gegen die übrigen Pflichten von Anbietern und Betreibern, etwa im Umgang mit Hochrisiko-Systemen.

Art. 99 Abs. 4 KI-VO
0Mio. €
oder
0 % des weltweiten Jahresumsatzes

Für falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden oder benannten Stellen.

Art. 99 Abs. 5 KI-VO

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt eine Besonderheit: Nach Art. 99 Abs. 6 KI-VO ist bei ihnen jeweils der niedrigere der beiden Werte die Obergrenze, anders als in der DSGVO, wo stets der höhere Betrag maßgeblich ist. Alle genannten Beträge sind gesetzliche Höchstgrenzen, keine Regelbußgelder: Behörden bemessen im Einzelfall nach Schwere, Dauer und Grad des Verschuldens.

EU AI Act · Verordnung (EU) 2024/1689

EU AI Act: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere zentrale Vorschriften der KI-Verordnung verbindlich, darunter die Transparenzpflichten und die Sanktionsvorschriften. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre KI-Systeme richtig einzuordnen, die daraus folgenden Pflichten zu erfüllen und Verstöße zu vermeiden, bevor daraus ein Haftungsrisiko wird.

Wo steht Ihre KI-Nutzung?

Risikostufen nach der KI-Verordnung
Unannehmbar

Verbotene Praktiken

Etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Diese Systeme sind nach Art. 5 KI-VO untersagt, bereits seit dem 2. Februar 2025.

Hoch

Hochrisiko-Systeme

Zum Beispiel KI in der Bewerberauswahl, bei Kreditentscheidungen oder in der Personalverwaltung. Umfangreiche Pflichten: Anhang III ab dem 2. Dezember 2027.

Transparenz

Kennzeichnungspflicht

Chatbots, KI-Assistenten und künstlich erzeugte Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Diese Pflicht aus Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026.

Minimal

Übrige Anwendungen

Keine besonderen Pflichten aus der KI-VO. Die Anforderungen an KI-Kompetenz nach Art. 4 und das Datenschutzrecht gelten aber weiterhin.

Die Einordnung entscheidet über Ihre Pflichten, und sie ist selten auf den ersten Blick eindeutig. Häufig sind Unternehmen zugleich Betreiber mehrerer Systeme in unterschiedlichen Stufen.

Die Fristen im Überblick

Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 hat einen Teil der Fristen verschoben. Für die Praxis heißt das: Manches gilt bereits, anderes bleibt planbar.

02.02.2025
Verbotene Praktiken

Art. 5 KI-VO gilt, ebenso die Anforderungen an KI-Kompetenz nach Art. 4.

In Kraft
02.08.2025
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen sind anwendbar.

In Kraft
02.08.2026
Transparenz und Sanktionen

Die Transparenzpflichten nach Art. 50 und die Sanktionsvorschriften greifen.

In Kraft
02.12.2026
Bestandssysteme

Übergangsfrist für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Einsatz waren.

Frist läuft
02.12.2027
Hochrisiko nach Anhang III

Verschoben durch die Digital-Omnibus-Verordnung. Vorher war der 2. August 2026 vorgesehen.

Verschoben
02.08.2028
Hochrisiko in Produkten (Anhang I)

KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten.

Verschoben

Dass einzelne Fristen später greifen, verschafft Zeit für die Vorbereitung. Die Verbote, die Transparenzpflichten und das Datenschutzrecht gelten davon unabhängig bereits heute.

AI-Act-Check anfragen

Wir sehen uns gemeinsam an, welche KI-Systeme bei Ihnen im Einsatz sind, in welche Risikostufe sie fallen und welche Pflichten daraus konkret folgen.

AI-Act-Check anfragen
KI-Beratung

Sieben Knoten,
ein Zusammenhang

KI-Strategie, Recht, Datenschutz und Sicherheit lassen sich nicht getrennt betrachten. Jede Entscheidung wirkt auf die anderen. Scrollen Sie durch das Netz und sehen Sie, wie die Themen zusammenhängen.

/01 · Einstieg

KI-Strategie

Zuerst die Frage vor allen anderen: Wo bringt KI Ihrem Unternehmen wirklich etwas, und wo ist sie nur teuer? Wir bestimmen die Anwendungsfälle, die sich lohnen, und schließen die aus, die mehr Risiko als Nutzen bringen.

AnwendungsfällePriorisierung
/02 · Einordnung

AI Act & Compliance

Jedes System wird einer Risikostufe der KI-Verordnung zugeordnet. Daraus ergibt sich, was Sie dokumentieren, kennzeichnen und überwachen müssen und was Sie unterlassen müssen.

RisikoeinstufungArt. 50 TransparenzDokumentation
/03 · Grundlage

Datenschutz & Risikoanalyse

Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, gilt die DSGVO zusätzlich. Wir klären Rechtsgrundlage, Zweckbindung und Betroffenenrechte und prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.

RechtsgrundlageDSFAAuftragsverarbeitung
/04 · Umsetzung

Einführung von KI-Systemen

Von der Auswahl des Anbieters bis zur technischen Konfiguration: Wir richten die Systeme so ein, dass Daten dort bleiben, wo sie hingehören, und Protokollierung sowie Zugriffsrechte von Anfang an stimmen.

AnbieterprüfungKonfigurationMicrosoft 365
/05 · Verankerung

Schulung und sichere Nutzung

Die beste Konfiguration hilft nicht, wenn Beschäftigte vertrauliche Daten in ein beliebiges KI-Tool eingeben. Ich schule Ihr Team praxisnah und gebe klare Regeln an die Hand. Das erfüllt zugleich die Anforderungen an KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.

MitarbeiterschulungNutzungsrichtlinieArt. 4 KI-Kompetenz

Praxisnah.
Persönlich.
Zertifiziert.

Als Datenschutzbeauftragter und DEKRA-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz stehe ich KMUs als verlässlicher externer DSB zur Seite, mit dem praktischen IT-Hintergrund, um Datenschutz nicht nur auf dem Papier, sondern auch technisch umzusetzen. Kein Zertifikat von der Stange, echte Praxiserfahrung, die durch anerkannte Zertifizierungen bestätigt wird.

DEKRA Fachkraft für Datenschutz

DEKRA-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz. Die Qualifikation ergänzt meine praktische Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter und meinen technischen IT-Hintergrund.

Gültig bis 05/2029
Microsoft 365 Administration

Aktive Betriebserfahrung mit Exchange Online, Intune, Microsoft Defender, Purview und Entra ID in Unternehmensumgebungen. Kein Lehrbuch, sondern gelebte Praxis.

Aktiv eingesetzt
Qualitätsmanagement & Audit-Erfahrung

Erfahrung in der Durchführung interner und externer Audits in kritisch überwachten Bereichen, u. a. nach ISO 9001. Dieses Qualitätsbewusstsein fließt direkt in die strukturierte Umsetzung von Datenschutzprozessen und Compliance-Anforderungen ein.

ISO 9001 · Interne & externe Audits
DEKRA-zertifizierte Fachkraft für DatenschutzGültig bis 05/2029
Art. 37
DSGVO · offiziell bestellter externer DSB
100 %
Fokus auf Datenschutz & Compliance
M365
Exchange · Intune · Defender · Entra ID · Purview
0€
Erstgespräch · unverbindlich und kostenlos

Der Weg zu mehr
Sicherheit & Compliance

Klar strukturiert, ohne Umwege, von der ersten Analyse bis zur dauerhaften Begleitung. Sie wissen nach jedem Schritt, was erledigt ist und was als Nächstes ansteht.

Analyse

Ist-Zustand erfassen, Risiken identifizieren und rechtliche Pflichten klären, konkret und ohne Fachjargon.

Konzept

Maßgeschneiderter Datenschutz- und IT-Plan, abgestimmt auf Ihre Unternehmensgröße und Branche.

Umsetzung

Direkt operativ: Dokumente erstellen, IT konfigurieren, Mitarbeiter schulen, alles aus einer Hand.

Begleitung

Laufende Betreuung, regelmäßige Prüfungen und Anpassung bei Gesetzesänderungen oder IT-Veränderungen.

Preise

Pakete, die zu
Ihrem KMU passen

Transparente Monatsbetreuung ohne versteckte Kosten — skalierend mit Ihren Anforderungen.

Zahlungsweise wählen

Bei jährlicher Zahlung sind es 10 % weniger — einmal im Voraus abgerechnet. Individual bleibt ein individuelles Angebot.

  • Offizielle DSB-Bestellung nach Art. 37 DSGVO
  • Verarbeitungsverzeichnis (VVT) erstellen & pflegen
  • AV-Verträge mit Auftragsverarbeitern
  • TOMs (technisch-organisatorische Maßnahmen)
  • Laufende Beratung per E-Mail & Telefon
Empfohlen

  • Alles aus Basic
  • Persönliche Vor-Ort- oder Video-Termine
  • Mitarbeiterschulungen
  • Interne Datenschutz-Audits
  • IT-Sicherheitsberatung
  • Priorisierter Support

  • Alles aus Premium
  • IT-Beratung & Strategiebegleitung
  • Microsoft 365 Lizenz-Beratung & Optimierung
  • Individuell vereinbarter Leistungsumfang
  • Direkter Ansprechpartner ohne Ticket-System
Individuell anfragen

Alle Preise ohne Umsatzsteuer — als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine aus.

Websites & Hosting

Website bauen
und betreiben lassen

Ich baue Unternehmenswebsites individuell und betreue sie danach technisch weiter: Hosting, SSL, Domain und DNS, Monitoring und Backups mit festem Ansprechpartner. Datenschutz ist dabei von Anfang an mitgebaut, nicht nachträglich aufgesetzt.

Managed-Hosting-Tarife

Alle Leistungen, Buchung und Hinweise auf der Seite Webdesign & Managed Hosting. Preise ohne Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine aus.

Häufige
Fragen

Noch Unklarheiten? Hier sind die Fragen, die ich am häufigsten bekomme.

Weitere Fragen stellen
Nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG sind Sie verpflichtet, wenn in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, oder wenn Sie bestimmte sensible Daten verarbeiten (z. B. Gesundheitsdaten, Bonitätsprüfungen, Scoring). Bei Unsicherheit klären wir das gerne im Erstgespräch.
Meine Pakete beginnen bei 290 €/Monat (Basic, bis 20 Mitarbeitende) und 590 €/Monat (Premium, 20–35 Mitarbeitende), jeweils ohne Umsatzsteuer, da ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine ausweise. Für größere oder komplexere Unternehmen erstelle ich ein individuelles Angebot. Das klingt auf den ersten Blick nach viel, ist aber im Vergleich zu einem internen DSB oder einer spezialisierten Kanzlei eine erhebliche Ersparnis. Dafür erhalten Sie einen DSB, der zugleich DEKRA-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz ist und über direkten IT-Hintergrund verfügt, um Datenschutz rechtlich und technisch zu durchdenken.
Nach einem kostenlosen Erstgespräch analysiere ich Ihre aktuelle Situation und erstelle ein individuelles Angebot. Nach Vertragsschluss starte ich mit einer Bestandsaufnahme, erstelle die nötigen Dokumente und stehe Ihnen als permanenter Ansprechpartner zur Verfügung, per E-Mail, Telefon oder vor Ort in Bruchsal, Karlsruhe, Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar; bundesweit arbeite ich remote.
Bei einem Datenpannen-Verdacht begleite ich Sie durch den gesamten Prozess: Risikobeurteilung, ggf. Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden-Frist (Art. 33 DSGVO), Kommunikation mit Betroffenen und Dokumentation. Diese Begleitung gehört zu meiner laufenden Betreuung als Ihr externer Datenschutzbeauftragter.
Ja, als IT-Berater unterstütze ich Sie strategisch: bei der Auswahl und Optimierung von Softwarelizenzen (z. B. Microsoft 365), der Bewertung von IT-Lösungen und der datenschutzkonformen Gestaltung Ihrer IT-Infrastruktur. Ich übernehme keine vollständige IT-Administration, sondern berate Sie so, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen können, und Ihre vorhandenen IT-Dienstleister gezielter steuern.
Kontakt

Lassen Sie uns über
Ihre Situation
sprechen.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. In rund 30 Minuten klären wir, wo Ihr Unternehmen im Datenschutz, in der IT und beim Thema KI steht, was davon Pflicht ist und was warten kann. Sie erhalten eine Einschätzung, keinen Verkaufstermin.

Antwort in der Regel innerhalb von 24h
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